Regelungen zu Modulabschlüssen nach Modulhandbüchern 2015/2016
Im WiSe 2016/17 ist es zu einigen Änderungen in den Zuordnungen von Veranstaltungen zu Modulen im NK-Bereich gekommen. Dabei handelt es sich nicht um eine Änderung der Studienordnung, ein Übertritt ist also nicht nötig. Für den Abschluss von Modulen gelten nun folgende Regelungen, von denen vor allem der Immatrikulationsjahrgang 2015/16 betroffen ist:
- Grundsätzlich gelten die neuen Regelungen für den Modulabschluss.
- Niemandem sollen Nachteile durch die Änderungen entstehen, in dem Sinne, dass bereits erworbene CP nicht mehr angerechnet werden können.
- Module, die bereits nach alter Regelung abgeschlossen sind, gelten auch weiterhin als abgeschlossen.
- Module, für die bereits einige Leistungen erbracht wurden, die aber noch nicht abgeschlossen wurden, werden nach neuer Regelung abgeschlossen.
- Ausnahme: Module, für die bereits Leistungsnachweise erbracht wurden, die nach neuer Regelung jedoch nicht voll anrechenbar sind, können nach alter Regelung abgeschlossen werden. (Bsp.: Sie haben die Allgemeine Psychologie I und II abgeschlossen sowie die Biopsychologie I. Nach neuer Regelung sind beide alternativ in N1 anrechenbar, keine aber in N2. Damit Ihnen keine Leistungen verloren gehen, können Sie die Module N1 und N2 nach alter Regelung abschließen.)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte bei den Studienfachberatern Herrn Zednik oder Herrn Glauer.