Satzungsänderung BA-PNK inkl. Folien d. Informationsveranstaltung
***UPDATE 12.Oktober***
Die Folien zur u.g. Informationsveranstaltung befinden sich hier.
Die lang versprochene Satzungsänderung zur Prüfungsordnung des BA-PNK wurde vor kurzem beschlossen! Diese ist an die bekannten Neuerungen in der Psychologie und Informatik angepasst, beinhaltet aber auch wesentliche Neuerungen im philosophischen Bereich sowie kleinere Änderungen beim Praktikum und bei der Bachelorarbeit. Die Satzungsänderung kann hier eingesehen werden, das dazugehörige Modulhandbuch hier.
Um die Vorzüge der Satzungsänderung zu genießen, ist ein offizieller Übertritt notwendig! Hierfuer muss das Formular „Antrag auf Wechsel in die 2. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung“ im Prüfungsamt abgegeben werden. Um Verluste bei der Anrechnung von Leistungsnachweisen zu vermeiden, soll der Übertritt möglichst bald vollzogen werden, spätestens aber vor Anmeldung der Bachelorarbeit. Regelungen, die die Anrechenbarkeit einzelner Leistungsnachweise bestimmen, sind hier aufgelistet.
Der Immatrikulationsjahrgang 2018 befindet sich automatisch in der neuen Satzung und muss nicht übertreten. Der Immatrikulationsjahrgang 2017 wird gebeten, geschlossen in die neue Satzung überzutreten! Die Immatrikulationsjahrgänge 2016 und früher können, müssen aber nicht, übertreten. Ob sich ein Übertritt lohnt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Die wichtigsten Unterlagen:
- Satzungsänderung
- Modulhandbuch
- Modulübersichtstabelle (inkl. neuer Modulkürzel)
- Antrag auf Wechsel in die 2. Satzung...
- Übergangsregelungen für einzelne Module
- Empfohlener Studienverlauf für die Immatrikulationsjahrgänge 2017 (nach Übertritt) und 2018
Um die Satzungsänderung im Detail vorzustellen und Verwirrung vorzubeugen, findet am Mittwoch, dem 10.10. um 17 Uhr in G40B-226 eine Informationsveranstaltung statt. Allen Studierenden, die einen Übertritt erwägen, wird empfohlen, dieser Veranstaltung beizuwohnen.