Aktuelles

Einstellung des Masterstudiengangs

20.11.2023 -

In den MSc PNK wurde zum Wintersemester 2023/24 letztmalig immatrikuliert. Die Informationen auf diesen Seiten betreffen daher nur noch die verbliebenen Studierenden des MSc PNK.

PNK-Begrüßung im WS 2023/24

04.10.2023 -

Vom 02. bis zum 06. Oktober 2023 finden die Begrüßungstage der Universität statt. Ein Teil davon sind auch die PNK-Einführungsveranstaltungen  für B.A. und den M.Sc.. Für den B.A. findet am 05.10. in G40B-231 eine Einführung von 13:00-14:00 statt, für den  Master findet diese  in G 40–425 fvon 14:00-14:45 statt.

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Weitere Infos, auch zu Veranstaltungen der Fachschaft, gibt es hier

Hier können Sie die Folien zur B.A.-Einführung  zum Download finden.

Hier können Sie  die Folien zur Master-Einführung  finden

Hier können Sie die Folien zur Einführung des Prüfungsamts finden

Hier  können Sie den Infoflyer des Prüfungsamts finden.

 

 

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Hinweise zur Bewertung von Hausarbeiten, Bachelorarbeiten und Masterarbeiten am Bereich Philosophie

 

1) Weist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau oder Semantik eine unzumutbare Anzahl an Fehlern auf, dann gilt die Arbeit als nicht bestanden. Beispielsweise ist eine Hausarbeit mit einem Umfang von 10 Seiten und mehr als 60 Fehlern hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau oder Semantik eindeutig unzumutbar. Weist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit eine bedeutende Anzahl an Fehlern auf, dann werden Noten- oder Teilnotenabzüge berücksichtigt.

 2) Ist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit ein Plagiat oder weist plagiierte Stellen auf, dann gilt die Arbeit als nicht bestanden und wird dem Prüfungsamt als Plagiat oder als mit plagiierten Stellen versehen gemeldet.

 3) Für Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, die unzureichend mit Literatur belegt sind, die unzureichend strukturiert und gegliedert oder die unzureichend formatiert sind, gilt, dass sie als nicht bestanden oder mit Noten- und Teilnotenabzügen bewertet werden können.

4) Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, die inhaltlich den Anforderungen an einen Text eines Faches am Bereich Philosophie (Philosophie/Ethik, PNK) nicht genügen, beispielsweise keine These, keine Argumentation oder keine eigenständige Auseinandersetzung aufweisen, können fallabhängig als nicht bestanden oder mit Noten- und Teilnotenabzügen bewertet werden.

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PNK in Zeiten des Coronavirus

24.03.2020 -

Wie andere Gesellschaftsbereiche auch sind die deutschen Hochschulen von der Corona-Krise stark betroffen. So auch die OVGU und ihre PNK-Studiengänge.

Sprechzeiten wurden weitgehend abgesagt, der Lehrbetrieb zumindest bis zum 20.04.2020 eingestellt. Die Dozierenden bereiten sich sich auf einen Online-Lehrbetrieb im kommenden Sommersemester vor, die genauen Modalitäten dazu sind jedoch noch nicht bekannt. Bewerbungen für den BA und MSc werden weiterhin angenommen und, so schnell wie es die aktuelle Situation erlaubt, auch bearbeitet.

Bei Fragen können Sie sich weiterhin an die Studiengangsverantwortlichen wenden, am besten per e-Mail.

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Satzungsänderung BA-PNK inkl. Folien d. Informationsveranstaltung

12.10.2018 -

***UPDATE 12.Oktober***
Die Folien zur u.g. Informationsveranstaltung befinden sich hier.

Die lang versprochene Satzungsänderung zur Prüfungsordnung des BA-PNK wurde vor kurzem beschlossen! Diese ist an die bekannten Neuerungen in der Psychologie und Informatik angepasst, beinhaltet aber auch wesentliche Neuerungen im philosophischen Bereich sowie kleinere Änderungen beim Praktikum und bei der Bachelorarbeit. Die Satzungsänderung kann hier eingesehen werden, das dazugehörige Modulhandbuch hier.

Um die Vorzüge der Satzungsänderung zu genießen, ist ein offizieller Übertritt notwendig! Hierfuer muss das Formular „Antrag auf Wechsel in die 2. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung“ im Prüfungsamt abgegeben werden. Um Verluste bei der Anrechnung von Leistungsnachweisen zu vermeiden, soll der Übertritt möglichst bald vollzogen werden, spätestens aber vor Anmeldung der Bachelorarbeit. Regelungen, die die Anrechenbarkeit einzelner Leistungsnachweise bestimmen, sind hier aufgelistet.

Der Immatrikulationsjahrgang 2018 befindet sich automatisch in der neuen Satzung und muss nicht übertreten. Der Immatrikulationsjahrgang 2017 wird gebeten, geschlossen in die neue Satzung überzutreten! Die Immatrikulationsjahrgänge 2016 und früher können, müssen aber nicht, übertreten. Ob sich ein Übertritt lohnt, ist im Einzelfall zu prüfen. 

Die wichtigsten Unterlagen:
- Satzungsänderung
- Modulhandbuch
- Modulübersichtstabelle (inkl. neuer Modulkürzel)
- Antrag auf Wechsel in die 2. Satzung...
- Übergangsregelungen für einzelne Module
- Empfohlener Studienverlauf für die Immatrikulationsjahrgänge 2017 (nach Übertritt) und 2018

Um die Satzungsänderung im Detail vorzustellen und Verwirrung vorzubeugen, findet am Mittwoch, dem 10.10. um 17 Uhr in G40B-226 eine Informationsveranstaltung statt. Allen Studierenden, die einen Übertritt erwägen, wird empfohlen, dieser Veranstaltung beizuwohnen.

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Regelungen zu Modulabschlüssen nach Modulhandbüchern 2015/2016

04.11.2016 -

Im WiSe 2016/17 ist es zu einigen Änderungen in den Zuordnungen von Veranstaltungen zu Modulen im NK-Bereich gekommen. Dabei handelt es sich nicht um eine Änderung der Studienordnung, ein Übertritt ist also nicht nötig. Für den Abschluss von Modulen gelten nun folgende Regelungen, von denen vor allem der Immatrikulationsjahrgang 2015/16 betroffen ist:

  • Grundsätzlich gelten die neuen Regelungen für den Modulabschluss.
  • Niemandem sollen Nachteile durch die Änderungen entstehen, in dem Sinne, dass bereits erworbene CP nicht mehr angerechnet werden können.
  • Module, die bereits nach alter Regelung abgeschlossen sind, gelten auch weiterhin als abgeschlossen.
  • Module, für die bereits einige Leistungen erbracht wurden, die aber noch nicht abgeschlossen wurden, werden nach neuer Regelung abgeschlossen.
  • Ausnahme: Module, für die bereits Leistungsnachweise erbracht wurden, die nach neuer Regelung jedoch nicht voll anrechenbar sind, können nach alter Regelung abgeschlossen werden. (Bsp.: Sie haben die Allgemeine Psychologie I und II abgeschlossen sowie die Biopsychologie I. Nach neuer Regelung sind beide alternativ in N1 anrechenbar, keine aber in N2. Damit Ihnen keine Leistungen verloren gehen, können Sie die Module N1 und N2 nach alter Regelung abschließen.)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte bei den Studienfachberatern Herrn Zednik oder Herrn Glauer.

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Studiengangflyer MSc PNK

26.02.2016 -
PDF-Version hier.

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Letzte Änderung: 20.11.2023 - Ansprechpartner: Alexander Staudacher